Auf welche Wildarten ist die Jagd landesrechtlich in den Setz- und Brutzeiten zulässig?

Erklärung:

Siehe: Landesjagdzeitenverordnung NRW

  • Frischlinge
  • Jungkaninchen
  • Jungdachse
  • Jungfüchse
  • Jungmarderhunde
  • Jungwaschbären