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Auf welche Wildarten ist die Jagd landesrechtlich in den Setz- und Brutzeiten zulässig?
Siehe: Landesjagdzeitenverordnung NRW
- Frischlinge
- Jungkaninchen
- Jungdachse
- Jungfüchse
- Jungmarderhunde
- Jungwaschbären
Auf welche Wildarten ist die Jagd landesrechtlich in den Setz- und Brutzeiten zulässig?
Siehe: Landesjagdzeitenverordnung NRW