Ein Waldbesucher betritt ohne besondere Befugnis eine Forstkultur. Darf der Jagdschutzberechtigte die Person auffordern, sich auszuweisen?

A

Nein, da es kein Verstoß gegen das Jagdrecht ist.

Das Betreten von Forstkulturen ist zwar nach Landesgesetz verboten, allerdings ist der Jagdschutzberechtigte nur für jagdrechtliche Verstöße zuständig.

B

Der Jagdausübungsberechtigte darf im Sinne des Jagdschutz von jedem im Jagdbezirk verlangen sich auszuweisen.

C

Ja, wenn der Waldbesucher zur Jagd ausgerüstet ist, weil es sich dann um Jagdschutz handelt.