Ein Waldbesucher betritt ohne besondere Befugnis eine Forstkultur. Darf der Jagdschutzberechtigte die Person auffordern, sich auszuweisen?
Nein, da es kein Verstoß gegen das Jagdrecht ist.
Das Betreten von Forstkulturen ist zwar nach Landesgesetz verboten, allerdings ist der Jagdschutzberechtigte nur für jagdrechtliche Verstöße zuständig.
Der Jagdausübungsberechtigte darf im Sinne des Jagdschutz von jedem im Jagdbezirk verlangen sich auszuweisen.
Ja, wenn der Waldbesucher zur Jagd ausgerüstet ist, weil es sich dann um Jagdschutz handelt.