An welche Person darf der Jäger seinen Drilling ohne weiteres veräußern?
An Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins
An Inhaber einer passenden Waffenbesitzkarte
An Inhaber eines gültigen Tagesjagdscheins
An Jäger ohne Jagdschein, die eine gültige Haftpflichtversicherung vorweisen können.