An welche Person darf der Jäger seinen Drilling ohne weiteres veräußern?

A

An Inhaber einer passenden Waffenbesitzkarte

B

An Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins

C

An Inhaber eines gültigen Tagesjagdscheins

D

An Jäger ohne Jagdschein, die eine gültige Haftpflichtversicherung vorweisen können.

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