An welche Person darf der Jäger seinen Drilling ohne weiteres veräußern?

A

An Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins

B

An Inhaber einer passenden Waffenbesitzkarte

C

An Inhaber eines gültigen Tagesjagdscheins

D

An Jäger ohne Jagdschein, die eine gültige Haftpflichtversicherung vorweisen können.