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Ein Fahrer, der in Nordrhein-Westfalen ein Stück Wild anfährt, ist verpflichtet, dies bei einer Polizeidienststelle zu melden. Dies gilt für
Ein Fahrer, der in Nordrhein-Westfalen ein Stück Wild anfährt, ist verpflichtet, dies bei einer Polizeidienststelle zu melden. Dies gilt für