Sie besitzen noch keine Faustfeuerwaffe und beabsichtigen eine Pistole zu erwerben. Benötigen Sie hierfür eine vorherige Erlaubnis?
Ja, ein Voreintrag in der WBK ist notwendig.
Bei Kurzwaffen muss – im Gegensatz zu Langwaffen – eine Voreintragung in die WBK vor dem Kauf erfolgen.
Nein
Ja, aber nur für Kurzwaffen mit einer Mündungsenergie von mehr als 200 Joule.