Wann „führt“ man eine Jagdwaffe im waffenrechtlichen Sinne?
Führen bedeutet die Ausübung der tatsächlichen Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen, befriedeten Bezirks oder außerhalb einer Schießstätte.
Handhabung der Waffe in der eigenen Wohnung
Handhabung der Waffe zur Jagdausübung im Revier
Handhabung der Waffe auf einer Schießstätte
Auf der Fahrt mit der Waffe ins Revier zur Jagdausübung