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Wann „führt“ man eine Jagdwaffe im waffenrechtlichen Sinne?
Führen bedeutet die Ausübung der tatsächlichen Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen, befriedeten Bezirks oder außerhalb einer Schießstätte.
Wann „führt“ man eine Jagdwaffe im waffenrechtlichen Sinne?
Führen bedeutet die Ausübung der tatsächlichen Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen, befriedeten Bezirks oder außerhalb einer Schießstätte.