Wann „führt“ man eine Jagdwaffe im waffenrechtlichen Sinne?

Erklärung:

Führen bedeutet die Ausübung der tatsächlichen Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen, befriedeten Bezirks oder außerhalb einer Schießstätte.

A

Handhabung der Waffe in der eigenen Wohnung

B

Handhabung der Waffe zur Jagdausübung im Revier

C

Handhabung der Waffe auf einer Schießstätte

D

Auf der Fahrt mit der Waffe ins Revier zur Jagdausübung