Womit muss sich der zuständige Jagdaufseher ausweisen?
Jagdaufseher werden in NRW behördlich bestätigt und dürfen damit den Jagdschutz ausüben. Für den Jagdausübungsberechtigten wird zur Ausübung des Jagdschutzes ein Jagdschutzausweis ausgestellt.
Mit einer Bescheinigung seiner Bestätigung als Jagdaufseher, wenn er Jagdschutz ausübt.
Mit dem Jagdschein
Mit dem Personalausweis