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Womit muss sich der zuständige Jagdaufseher ausweisen?
Jagdaufseher werden in NRW behördlich bestätigt und dürfen damit den Jagdschutz ausüben. Für den Jagdausübungsberechtigten wird zur Ausübung des Jagdschutzes ein Jagdschutzausweis ausgestellt.
- Siehe: § 25 und § 26 LJG NRW