Wer muss bei befugter Jagdausübung einen Jagderlaubnisschein mit sich führen?
Der Jagderlaubnisschein – umgangssprachlich auch Begehungsschein – ist eine schriftliche Jagderlaubnis, die zur selbstständigen Jagdausübung berechtigt.
Der Jagdgast, wenn er ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigen jagt.
Der Inhaber des Erlaubnisscheins, wenn er nicht durch den Jagdausübungsberechtigten begleitet wird.
Der Jagdausübungsberechtigte
Der Jagdschutzbeauftragte
Der Mitpächter