Wer muss bei befugter Jagdausübung einen Jagderlaubnisschein mit sich führen?

Erklärung:

Der Jagderlaubnisschein – umgangssprachlich auch Begehungsschein – ist eine schriftliche Jagderlaubnis, die zur selbstständigen Jagdausübung berechtigt.

A

Der Jagdgast, wenn er ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigen jagt.

B

Der Inhaber des Erlaubnisscheins, wenn er nicht durch den Jagdausübungsberechtigten begleitet wird.

C

Der Jagdausübungsberechtigte

D

Der Jagdschutzbeauftragte

E

Der Mitpächter

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