Wer muss bei befugter Jagdausübung einen Jagderlaubnisschein mit sich führen?
der Jagdausübungsberechtigte
der Jagdaufseher
der Jagdgast ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten
der Jagdschutzbeauftragte
der Mitpächter
der Inhaber des Erlaubnisscheins, wenn er nicht durch den Jagdausübungsberechtigten begleitet wird