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Wem steht das "Jägerrecht" traditionell zu?
A
dem Erleger
B
demjenigen, der das Stück aufgebrochen hat (muss nicht der Erleger sein)
D
den Jagdhunden
Wem steht das "Jägerrecht" traditionell zu?
dem Erleger
demjenigen, der das Stück aufgebrochen hat (muss nicht der Erleger sein)
den Jagdhunden