Welche Wildschäden werden nach den gesetzlichen Vorschriften erstattet?
Schäden durch Schwarzwild an landwirtschaftlichen Grundstücken
Verbissschäden durch Schalenwild in Forstkulturen (auch in eingezäunten)
Schäden durch Schwarzwild an Hausgärten
Unfallschäden bei Wildunfällen mit Schalenwild