A
Die Nachbarn sind durch Zeichen zu verständigen.
B
Wenn sich Personen in gefahrbringender Nähe befinden, darf in diese Richtung weder angeschlagen noch geschossen werden
C
Der vom Jagdleiter oder Ansteller vorgegebene Schussbereich ist einzuhalten.
D
Vor Anblasen des Treibens darf auf keinen Fall geschossen werden.