Nach der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" müssen Waffen funktionssicher sein und dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Welche Aussage ist in Bezug auf diese Regelung zutreffend?

A

Eine bestimmungsgemäße Verwendung ist auch das Erschlagen des Wildes mit der ungeladenen Waffe, wenn kein geeignetes Werkzeug zur Hand ist.

B

Eine bestimmungsgemäße Verwendung einer Waffe ist auch dann gegeben, wenn sie zum Niederhalten von Zäunen während des Übersteigens benutzt wird.

C

Feucht gewordene Munition muss vor der Benutzung getrocknet werden.

D

Flintenlaufgeschosspatronen müssen so mitgeführt werden, dass Verwechslungen mit Schrotpatronen ausgeschlossen sind.