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Welche Vorgaben für die Zusammensetzung der Schwarzwildstrecke beinhaltet das in den letzten Jagdjahren vom Landesjagdverband Rheinland-Pfalz, dem Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, dem Gemeinde- und Städtebund sowie zwei Interessengemeinschaften der Jagdgenossenschaften verabschiedete "12-Punkte-Programm zur Verringerung überhöhter Schwarzwildbestände und zur Bekämpfung der Schweinepest"?
A
Der Anteil an Frischlingen an der Jahresstrecke soll mindestens 70 % betragen.
B
Es dürfen ausschließlich Frischlinge und Überläufer erlegt werden.
C
Der Anteil mehrjähriger Bachen an der Jahresstrecke soll mindestens 15% betragen.
D
Der Anteil mehrjähriger Bachen an der Jahresstrecke soll mindestens 25% betragen.