Welche der nachfolgend genannten Aussagen sind bezogen auf jagdlich zulässige Selbstladeflinten zutreffend?

A

Durch einmaliges Abzugsbetätigen einer geladenen, gespannten und entsicherten Selbstladeflinte werden drei Schüsse gelöst.

B

In Deutschland dürfen durch den Jagdscheininhaber erwerbbare Selbstladeflinten mit maximal 6 Patronen (5 im Magazin und eine im Patronenlager) geladen werden.

C

In Deutschland dürfen Selbstladejagdflinten zum Ausüben der Jagd eine Magazinkapazität von maximal 2 Patronen haben.

D

Selbstladeflinten funktionieren nach dem Rückstoß- oder Gasdruckprinzip