Welche der folgenden Aussagen treffen zu: Der Kreisjagdmeister / die Kreisjagdmeisterin wird von
der untere Jagdbehörde bestimmt.
den Inhaberinnen und Inhaber gültiger Jagdscheine, die im Bereich des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, für die die Wahl stattfindet, ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben oder dort jagdausübungsberechtigte Person sind, gewählt.
den Mitgliedern des Jagdbeirates gewählt.
den Jagdgenossenschaften und Eigentümerinnen und Eigentümern der im Bereich des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, für die die Wahl stattfindet, gelegenen Jagdbezirke gewählt.