Darf die jagdausübungsberechtigte Person ohne Erlaubnis der unteren Jagdbehörde Wildkaninchen mit Decknetzen bejagen?
grundsätzlich ja
grundsätzlich nein
Er benötigt die Erlaubnis der oberen Jagdbehörde.
ja, aber nur mit Netzen deren Maschenweite mindestens 10 cm betragen