80 / 229
Welche der nachfolgenden Aussagen sind richtig?
A
Es ist verboten, die Fallenjagd ohne Nachweis der Fachkenntnis, einschließlich der tierschutzgerechten Tötung gefangener Tiere auszuüben.
B
Die Verwendung von Fanggeräten, die nicht unversehrt fangen oder sofort töten, sowie Selbstschussgeräte ist grundsätzlich verboten.
C
Fanggeräte, die sofort töten, dürfen ohne Genehmigung der unteren Jagdbehörde und außerhalb von geschlossenen Räumen, Fangbunkern oder Fanggärten aufgestellt werden.
D
Im Umkreis von 200 Metern an Kirrungen dürfen weder Fallen, die unversehrt fangen, noch Fallen, die nicht unversehrt fangen, aufgestellt werden.