Welche der nachfolgenden Aussagen sind richtig?

A

Es ist verboten, die Fallenjagd ohne Nachweis der Fachkenntnis, einschließlich der tierschutzgerechten Tötung gefangener Tiere auszuüben.

B

Die Verwendung von Fanggeräten, die nicht unversehrt fangen oder sofort töten, sowie Selbstschussgeräte ist grundsätzlich verboten.

C

Fanggeräte, die sofort töten, dürfen ohne Genehmigung der unteren Jagdbehörde und außerhalb von geschlossenen Räumen, Fangbunkern oder Fanggärten aufgestellt werden.

D

Im Umkreis von 200 Metern an Kirrungen dürfen weder Fallen, die unversehrt fangen, noch Fallen, die nicht unversehrt fangen, aufgestellt werden.