Ein Jäger, der die jagdausübungsberechtigte Person schon über 10 Jahre auf der Jagd begleitet, besitzt seit 2 Jahren einen Jagdschein und würde gern als Mitpächter in das Jagdpachtverhältnis aufgenommen werden. Welche Aussage trifft zu?
Da er noch nicht jagdpachtfähig ist, kann er kein Mitpächter werden.
Er darf Mitpächter werden, da er eine langjährige Erfahrung besitzt.
Da er den Jagdbezirk schon 10 Jahre kennt, darf er Mitpächter werden.
Für die Aufnahme als Mitpächter ist die Jagdpachtfähigkeit nicht erforderlich.