Ein Jäger, der die jagdausübungsberechtigte Person schon über 10 Jahre auf der Jagd begleitet, besitzt seit 2 Jahren einen Jagdschein und würde gern als Mitpächter in das Jagdpachtverhältnis aufgenommen werden. Welche Aussage trifft zu?

A

Da er noch nicht jagdpachtfähig ist, kann er kein Mitpächter werden.

B

Er darf Mitpächter werden, da er eine langjährige Erfahrung besitzt.

C

Da er den Jagdbezirk schon 10 Jahre kennt, darf er Mitpächter werden.

D

Für die Aufnahme als Mitpächter ist die Jagdpachtfähigkeit nicht erforderlich.