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Ein Jäger, der die jagdausübungsberechtigte Person schon über 10 Jahre auf der Jagd begleitet, besitzt seit 2 Jahren einen Jagdschein und würde gern als Mitpächter in das Jagdpachtverhältnis aufgenommen werden. Welche Aussage trifft zu?
A
Da er noch nicht jagdpachtfähig ist, kann er kein Mitpächter werden.
B
Er darf Mitpächter werden, da er eine langjährige Erfahrung besitzt.
C
Da er den Jagdbezirk schon 10 Jahre kennt, darf er Mitpächter werden.
D
Für die Aufnahme als Mitpächter ist die Jagdpachtfähigkeit nicht erforderlich.