Wie erlangt eine jagdausübungsberechtigte Person die Jagdschutzberechtigung in ihrem Jagdbezirk?

A

kraft Gesetzes als eigenes Recht

B

mittels öffentlich-rechtlicher Bestätigung durch die untere Jagdbehörde.

C

überhaupt nicht, die Jagdschutzberechtigung hat nur die bestätigte Jagdaufseherin und der bestätigte Jagdaufseher

D

überhaupt nicht, die Jagdschutzberechtigung haben nur die zuständigen Forstbeamtinnen und -beamte sowie die Polizei