Wie erlangt eine jagdausübungsberechtigte Person die Jagdschutzberechtigung in ihrem Jagdbezirk?
kraft Gesetzes als eigenes Recht
mittels öffentlich-rechtlicher Bestätigung durch die untere Jagdbehörde.
überhaupt nicht, die Jagdschutzberechtigung hat nur die bestätigte Jagdaufseherin und der bestätigte Jagdaufseher
überhaupt nicht, die Jagdschutzberechtigung haben nur die zuständigen Forstbeamtinnen und -beamte sowie die Polizei