Die Eigentümerin / der Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes ist Inhaber(in) eines gültigen Jagdscheines und möchte die Wahrnehmung des Jagdrechts mit Ausnahme der Wahrnehmung des Jagdrechts auf Schwarzwild verpachten. Den Abschuss des Schwarzwildes will sie / er selbst vornehmen. Ist dies zulässig?