Die Eigentümerin / der Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes ist Inhaber(in) eines gültigen Jagdscheines und möchte die Wahrnehmung des Jagdrechts mit Ausnahme der Wahrnehmung des Jagdrechts auf Schwarzwild verpachten. Den Abschuss des Schwarzwildes will sie / er selbst vornehmen. Ist dies zulässig?

A

ja

B

nein

C

ja, aber nur dann, wenn die pachtende Person angemessen an der Bejagung des Schwarzwildes beteiligt wird

D

ja, aber nur mit schriftlicher Erlaubnis der unteren Jagdbehörde