Die Eigerntümerin / der Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes ist Inhaber(in) eines gültigen Jagdscheines und möchte die Wahrnehmung des Jagdrechts mit Ausnahme der Wahrnehmung des Jagdrechts auf Schwarzwild verpachten. Den Abschuss des Schwarzwildes will sie / er selbst vornehmen. Ist dies zulässig?
ja
nein
ja, aber nur dann, wenn die pachtende Person angemessen an der Bejagung des Schwarzwildes beteiligt wird
ja, aber nur mit schriftlicher Erlaubnis der unteren Jagdbehörde