Wo ist der Anspruch auf Ersatz von Wild- und Jagdschaden anzumelden?

A

bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Gemeindeverwaltung

B

bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Unteren Jagdbehörde

C

bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Jagdgenossenschaft

D

bei dem für das beschädigte Grundstück zuständige Amtsgericht