Ordnungswidrig handelt, wer ...

A

außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke Rot-, Dam- oder Muffelwild hegt.

B

die Wildnachweisung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vorlegt.

C

die geforderten Angaben in der Abschussliste unterlässt.

D

als jagdausübungsberechtigte Person die Vorgaben für den körperlichen Nachweis nicht einhält.