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Ordnungswidrig handelt, wer ...
A
außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke Rot-, Dam- oder Muffelwild hegt.
B
die Wildnachweisung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vorlegt.
C
die geforderten Angaben in der Abschussliste unterlässt.
D
als jagdausübungsberechtigte Person die Vorgaben für den körperlichen Nachweis nicht einhält.