Ordnungswidrig handelt, wer ...
außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke Rot-, Dam- oder Muffelwild hegt.
die Wildnachweisung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vorlegt.
die geforderten Angaben in der Abschussliste unterlässt.
als jagdausübungsberechtigte Person die Vorgaben für den körperlichen Nachweis nicht einhält.