Aufgrund des Landesjagdgesetzes vom 09.07.2010 erfolgt die Erlegung von Schalenwild grundsätzlich auf der Grundlage ...
eines jagdbehördlichen Mindestabschussplanes
einer schriftlich geschlossenen Abschussvereinbarung zwischen Verpächter und Jagdpächter (bei Verpachtung)
einer von der Jagdgenossenschaft oder der jagdausübungsberechtigten Person des Eigenjagdbezirks schriftlich erstellten Abschusszielsetzung
eines jagdbehördlichen Höchstabschussplanes