Aufgrund des Landesjagdgesetzes vom 09.07.2010 erfolgt die Erlegung von Schalenwild grundsätzlich auf der Grundlage ...

A

eines jagdbehördlichen Mindestabschussplanes

B

einer schriftlich geschlossenen Abschussvereinbarung zwischen Verpächter und Jagdpächter (bei Verpachtung)

C

einer von der Jagdgenossenschaft oder der jagdausübungsberechtigten Person des Eigenjagdbezirks schriftlich erstellten Abschusszielsetzung

D

eines jagdbehördlichen Höchstabschussplanes