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Eine erziehungsberechtigte Person (zugleich jagdausübungsberechtigte Person) fährt mit dem 17-jährigen Sohn, der im Besitz eines Jugendjagdscheins ist, zum Abendansitz in ihren Jagdbezirk. Unterwegs erhält die erziehungsberechtigte Person einen Anruf. Sie setzt den Sohn im Jagdbezirk ab, damit dieser zur Jagd gehen kann, und fährt zum geschäftlichen Termin. Ist dies zulässig?