Was verstehen Sie unter dem umgangssprachlichen Begriff "Reviersystem"?
Jeder Jagdscheininhaber darf in einem ihm von der Unteren Jagdbehörde zugewiesenen Jagdbezirk (Revier) jagen.
Unter das Reviersystem fallen nur Eigenjagdbezirke.
Das Jagdrecht wird in Jagdbezirken ausgeübt.
Jeder kann durch Lösen eines Jagdscheins überall die Jagd ausüben.