Kann einer Person, die in Verdacht steht, eine Straftat begangen zu haben, der Jagdschein entzogen werden?
nein, nur dann, wenn sie rechtskräftig verurteilt ist
ja, die allgemeine Sicherheit erfordert die Einziehung des Jagdscheines
ja, weil die geforderte Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist
ja, damit eventuell eine weitere Straftat nicht erfolgen kann