Kann einer Person, die in Verdacht steht, eine Straftat begangen zu haben, der Jagdschein entzogen werden?

A

nein, nur dann, wenn sie rechtskräftig verurteilt ist

B

ja, die allgemeine Sicherheit erfordert die Einziehung des Jagdscheines

C

ja, weil die geforderte Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist

D

ja, damit eventuell eine weitere Straftat nicht erfolgen kann