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Kann einer Person, die in Verdacht steht, eine Straftat begangen zu haben, der Jagdschein entzogen werden?
A
nein, nur dann, wenn sie rechtskräftig verurteilt ist
B
ja, die allgemeine Sicherheit erfordert die Einziehung des Jagdscheines
C
ja, weil die geforderte Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist
D
ja, damit eventuell eine weitere Straftat nicht erfolgen kann