Eine jagdausübungsberechtigte Person möchte in ihrem Jagdbezirk, in dem es bis vor einigen Jahren einen guten Kaninchenbesatz gab, einige Kaninchen aussetzen. Welche der nachstehenden Aussagen ist richtig?
Das Aussetzen von Kaninchen ist verboten.
Das Aussetzen von Kaninchen ist nur mit Erlaubnis der Jagdgenossenschaft zulässig
Das Aussetzen von Kaninchen ist nur mit Erlaubnis der Unteren Jagdbehörde zulässig
Das Aussetzen von Kaninchen bedarf keiner Genehmigung.