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Welche der folgenden Aussagen über die Pflichten der unmittelbaren Teilnehmenden an einer Treibjagd ist FALSCH?
A
Nach Einnehmen des zugewiesenen Standes muss sich die Schützin oder der Schütze mit den benachbarten Schützinnen oder Schützen verständigen.
B
Der zugewiesene Stand darf vor Beendigung des Treibens weder verändert noch verlassen werden.
C
Ein Durchziehen mit angeschlagener Waffe durch die Schützen- oder Treiberlinie ist untersagt.
D
Nur die Treiberinnen und Treiber müssen sich deutlich farblich von der Umgebung abheben.