Welche der folgenden Aussagen über die Pflichten der unmittelbaren Teilnehmenden an einer Treibjagd ist FALSCH?
Nach Einnehmen des zugewiesenen Standes muss sich die Schützin oder der Schütze mit den benachbarten Schützinnen oder Schützen verständigen.
Der zugewiesene Stand darf vor Beendigung des Treibens weder verändert noch verlassen werden.
Ein Durchziehen mit angeschlagener Waffe durch die Schützen- oder Treiberlinie ist untersagt.
Nur die Treiberinnen und Treiber müssen sich deutlich farblich von der Umgebung abheben.