Welche der folgenden Aussagen über die Pflichten der unmittelbaren Teilnehmenden an einer Treibjagd ist FALSCH?

A

Nach Einnehmen des zugewiesenen Standes muss sich die Schützin oder der Schütze mit den benachbarten Schützinnen oder Schützen verständigen.

B

Der zugewiesene Stand darf vor Beendigung des Treibens weder verändert noch verlassen werden.

C

Ein Durchziehen mit angeschlagener Waffe durch die Schützen- oder Treiberlinie ist untersagt.

D

Nur die Treiberinnen und Treiber müssen sich deutlich farblich von der Umgebung abheben.