Welche Aussage über das Jagdrecht ist FALSCH?

A

Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu.

B

Das Jagdrecht kann als selbständiges dingliches Recht nicht begründet werden.

C

Auf Flächen, an denen kein Eigentum begründet ist, steht das Jagdrecht den Ländern zu.

D

Das Jagdrecht kann in Deutschland im Lizenzsystem ausgeübt werden.