Welche Aussage über das Jagdrecht ist FALSCH?
Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu.
Das Jagdrecht kann als selbständiges dingliches Recht nicht begründet werden.
Auf Flächen, an denen kein Eigentum begründet ist, steht das Jagdrecht den Ländern zu.
Das Jagdrecht kann in Deutschland im Lizenzsystem ausgeübt werden.