In einem Jagdbezirk sind Tiere ausgesetzt worden. Wann darf in diesem Jagdbezirk die Wildart, der diese Tiere angehören, frühestens bejagt werden?
Die Wildart darf erst bejagt werden, wenn sich für diese ein günstiger Erhaltungszustand, der durch die obere Jagdbehörde festgestellt wird, eingestellt hat.
2 Monate nach dem Aussetzen
6 Monate nach dem Aussetzen
frühestens in dem auf das Aussetzen folgende Jagdjahr