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In einem Jagdbezirk sind Tiere ausgesetzt worden. Wann darf in diesem Jagdbezirk die Wildart, der diese Tiere angehören, frühestens bejagt werden?
A
Die Wildart darf erst bejagt werden, wenn sich für diese ein günstiger Erhaltungszustand, der durch die obere Jagdbehörde festgestellt wird, eingestellt hat.
B
2 Monate nach dem Aussetzen
C
6 Monate nach dem Aussetzen
D
frühestens in dem auf das Aussetzen folgende Jagdjahr