Wer handelt ordnungswidrig?

A

Eine Person, die die Jagdausübung vorsätzlich stört.

B

Ein Spaziergänger, der bei einer Bewegungsjagd im Wald, seinen Weg durch das Jagdgebiet fortsetzt, obwohl ein Hinweisschild auf dem Waldweg auf die laufende Jagd hinweist.

C

Eine jagdausübungsberechtigte Person, die einen durch die untere Jagdbehörde festgesetzten Mindestabschussplan nicht erfüllt.

D

Eine jagdausübungsberechtigte Person, die Rabenvögel in der Jagdzeit mit einer Lebendfangfalle fängt.