Welche der folgenden Aussagen ist richtig?

A

Die Landesgrenze unterbricht nicht den Zusammenhang eines Eigenjagdbezirkes.

B

Die Jagdgenossenschaft untersteht als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Staatsaufsicht.

C

In Rheinland-Pfalz sind bei Jagdgenossenschaften angestellte Jägerinnen oder Jäger jagdausübungsberechtigte Personen.

D

Die Wildarten Rot-, Dam- und Muffelwild dürfen in allen Jagdbezirken von Rheinland-Pfalz bewirtschaftet werden.