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Welche der folgenden Aussagen sind richtig?
A
Die Landesgrenze unterbricht nicht den Zusammenhang eines Eigenjagdbezirkes.
B
Die Jagdgenossenschaft untersteht als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Staatsaufsicht.
C
In Rheinland-Pfalz sind bei Jagdgenossenschaften angestellte Jägerinnen oder Jäger jagdausübungsberechtigte Personen.
D
Die Wildarten Rot-, Dam- und Muffelwild dürfen in allen Jagdbezirken von Rheinland-Pfalz bewirtschaftet werden.