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Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? Nach § 23 Abs.1 Nr.15 des Landesjagdgesetzes ist es verboten, Schalenwild in einer Entfernung unter...
A
100 Metern von Fütterungen zu erlegen.
B
150 Metern von Fütterungen zu erlegen.
C
200 Metern von Fütterungen zu erlegen.
D
250 Metern von Fütterungen zu erlegen.