Welche Aussage mit Bezug auf den Jagdvorstand ist zutreffend?
Der Jagdvorstand wird von der Unteren Jagdbehörde berufen.
Der Jagdvorstand muss jagdpachtfähig sein.
Der Jagdvorstand muss die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben.
Der Jagdvorstand ist von der Jagdgenossenschaft zu wählen.