Welche Aussage mit Bezug auf den Jagdvorstand ist zutreffend?

A

Der Jagdvorstand wird von der Unteren Jagdbehörde berufen.

B

Der Jagdvorstand muss jagdpachtfähig sein.

C

Der Jagdvorstand muss die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben.

D

Der Jagdvorstand ist von der Jagdgenossenschaft zu wählen.