Welche Aussagen sind zutreffend? Innerhalb jedes Bewirtschaftungsbezirks ...
bilden die Jagdgenossenschaften für mehrere zusammenhängende Jagdbezirke Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts
bilden die Eigenjagdinhaberinnen und -inhaber für mehrere zusammenhängende Jagdbezirke Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts
bilden die jagdausübungsberechtigten Personen für mehrere zusammenhängende Jagdbezirke Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts
sind in der Regel die Grundflächen jagdbezirksweise Hegegemeinschaften zugeordnet.