Welche Aussagen sind zutreffend? Innerhalb jedes Bewirtschaftungsbezirks ...

A

bilden die Jagdgenossenschaften für mehrere zusammenhängende Jagdbezirke Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts

B

bilden die Eigenjagdinhaberinnen und -inhaber für mehrere zusammenhängende Jagdbezirke Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts

C

bilden die jagdausübungsberechtigten Personen für mehrere zusammenhängende Jagdbezirke Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts

D

sind in der Regel die Grundflächen jagdbezirksweise Hegegemeinschaften zugeordnet.