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Welche Aussagen sind zutreffend? Innerhalb jedes Bewirtschaftungsbezirks ...
A
bilden die Jagdgenossenschaften für mehrere zusammenhängende Jagdbezirke Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts
B
bilden die Eigenjagdinhaberinnen und -inhaber für mehrere zusammenhängende Jagdbezirke Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts
C
bilden die jagdausübungsberechtigten Personen für mehrere zusammenhängende Jagdbezirke Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts
D
sind in der Regel die Grundflächen jagdbezirksweise Hegegemeinschaften zugeordnet.