Dürfen die zum Jagdschutz berechtigten Personen im Scheinwerferlicht eines Autos eine erkennbar wildernde Hauskatze erlegen? Welche Aussagen sind richtig?

A

Nein, die Jagd mit künstlichen Lichtquellen ist verboten

B

Ja, aber nur mit schriftlicher Genehmigung der unteren Jagdbehörde

C

Ja, denn Hauskatzen gehören nicht zum jagdbaren Wild

D

Ja, sie muss aber mehr als 300 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt sein.