Dürfen die zum Jagdschutz berechtigten Personen im Scheinwerferlicht eines Autos eine erkennbar wildernde Hauskatze erlegen? Welche Aussagen sind richtig?
Nein, die Jagd mit künstlichen Lichtquellen ist verboten
Ja, aber nur mit schriftlicher Genehmigung der unteren Jagdbehörde
Ja, denn Hauskatzen gehören nicht zum jagdbaren Wild
Ja, sie muss aber mehr als 300 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt sein.