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Dürfen die zum Jagdschutz berechtigten Personen im Scheinwerferlicht eines Autos eine erkennbar wildernde Hauskatze erlegen? Welche Aussagen sind richtig?
A
Nein, die Jagd mit künstlichen Lichtquellen ist verboten
B
Ja, aber nur mit schriftlicher Genehmigung der unteren Jagdbehörde
C
Ja, denn Hauskatzen gehören nicht zum jagdbaren Wild
D
Ja, sie muss aber mehr als 300 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt sein.