Welche der nachstehenden Aussagen sind zutreffend?
Das Jagdausübungsrecht steht immer der Eigentümerin oder dem Eigentümer der Grundfläche zu.
Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
Das Jagdrecht steht der Eigentümerin oder dem Eigentümer der Grundfläche zu.
Das Jagdrecht ist identisch mit dem Jagdausübungsrecht.