Welche Ziele verfolgt die EU-Vogelschutzrichtlinie?
die Errichtung von Schutzgebieten
die Pflege und Gestaltung der Lebensräume sowie deren Wiederherstellung und Neuschaffung
die Regelung des Besitzes, der Vermarktung und Bejagbarkeit von Vogelarten
die Aufzucht von Vögel durch den Menschen