Waidwissen logo
Waidwissen

Sie als wollen ihren Garten neu anlegen. Welche der genannten Pflanzen dürfen sie NICHT aus ihrem mitnehmen?


und Hirschzungenfarn sind nach § 44 BNatSchG . Es ist verboten diese Pflanzen aus der Natur zu entnehmen.

Die anderen beiden Pflanzen sind . Für sie gilt die "". Das heißt man darf sie der Natur mit einem "vernünftigen Grund" entnehmen.