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Sie entdecken bei einem Reviergang in einer Weidekoppel eine ausgewachsene Ringelnatter. Wie verhalten Sie sich?
A
Ich beobachte das Tier aus größerer Entfernung und alarmiere sofort den Grundstückseigentümer (Landwirt), damit er das Tier beseitigen und so sein Weidevieh schützen kann.
B
Ich informiere umgehend die Untere Naturschutzbehörde, damit diese alle Maßnahmen zum Fang des Tieres einleiten kann.
C
Aufgrund der Tatsache, dass von der Ringelnatter eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, darf ich das Tier töten (Notstand).
D
Ich erfreue mich am Anblick eines solch seltenen und unter besonderem Schutz stehenden Reptils und entferne mich behutsam.