Welche Aussage ist richtig?
Die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung ist nicht als Eingriff anzusehen, soweit dabei die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden.
Die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung ist grundsätzlich nicht als Eingriff anzusehen, da hierfür eigene gesetzliche Grundlagen bestehen ( z.B. Landeswaldgesetz).
Die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung ist nicht als Eingriff anzusehen, weil diese Eingriffe die menschliche Existenz sichern.
Die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung ist nicht als Eingriff anzusehen, weil diese Eingriffe schon seit Jahrhunderten die Landschaft prägen.