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Welche Aussage ist richtig?
A
Die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung ist nicht als Eingriff anzusehen, soweit dabei die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden.
B
Die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung ist grundsätzlich nicht als Eingriff anzusehen, da hierfür eigene gesetzliche Grundlagen bestehen ( z.B. Landeswaldgesetz).
D
Die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung ist nicht als Eingriff anzusehen, weil diese Eingriffe schon seit Jahrhunderten die Landschaft prägen.