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Der Vereinigung der Jäger des Saarlandes sind verschiedene Aufgaben durch Gesetz übertragen. Dazu zählt nicht
A
die Abnahme der Jägerprüfung
B
die Abnahme der Falknerprüfung
C
die Abnahme der Jagdaufseherprüfung
D
die Bestätigung der Jagdaufseher
E
die Bestätigung der Brauchbarkeit von Jagdhunden