Der Vereinigung der Jäger des Saarlandes sind verschiedene Aufgaben durch Gesetz übertragen. Dazu zählt nicht
die Abnahme der Jägerprüfung
die Abnahme der Falknerprüfung
die Abnahme der Jagdaufseherprüfung
die Bestätigung der Jagdaufseher
die Bestätigung der Brauchbarkeit von Jagdhunden