Ein Autofahrer fährt ein Reh an und nimmt das Stück unberechtigterweise zur eigenen Verwertung mit. Welchen Tatbestand erfüllt er?
Ordnungswidrigkeit nach § 39 BJG
Straftat nach § 38 BJG
Diebstahl nach § 242 StGB
Jagdwilderei nach § 292 StGB
keinen