Ein Autofahrer fährt ein Reh an und nimmt das Stück unberechtigterweise zur eigenen Verwertung mit. Welchen Tatbestand erfüllt er?

A

Ordnungswidrigkeit nach § 39 BJG

B

Straftat nach § 38 BJG

C

Diebstahl nach § 242 StGB

D

Jagdwilderei nach § 292 StGB

E

keinen