Ein Deutscher - wohnhaft in Deutschland - hat in Dänemark die Jägerprüfung abgelegt und besitzt einen dänischen Jahresjagdschein. Er will in Deutschland jagen.
Er darf mit dem dänischen Jagdschein in Deutschland jagen
er darf in Deutschland nur einen Ausländerjagdschein erhalten
er muss die deutsche Jägerprüfung ablegen und einen deutschen Jagdschein erwerben
er kann den dänischen Jagdschein in einen deutschen Jahresjagdschein umschreiben lassen
er darf Tagesjagdscheine erwerben