Ein Jagdgast, der die Jagd in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk im Saarland ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten oder des für den Bezirk bestätigten Jagdaufsehers ausübt, bedarf
nur eines gültigen Jagdscheines
nur einer mündlichen Jagderlaubnis eines von mehreren Pächtern
einer schriftlichen Jagderlaubnis eines von mehreren Pächtern
einer mündlichen Jagderlaubnis aller Mitpächter
einer schriftlichen Jagderlaubnis aller Mitpächter