Ein Jagdgast, der die Jagd in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk im Saarland ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten oder des für den Bezirk bestätigten Jagdaufsehers ausübt, bedarf

A

nur eines gültigen Jagdscheines

B

nur einer mündlichen Jagderlaubnis eines von mehreren Pächtern

C

einer schriftlichen Jagderlaubnis eines von mehreren Pächtern

D

einer mündlichen Jagderlaubnis aller Mitpächter

E

einer schriftlichen Jagderlaubnis aller Mitpächter