Gemäß der Tollwutverordnung besteht ein wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen gegen Tollwut, wenn
ein Biss-Kontakt mit einem tollwütigen Tier stattgefunden hat, dieser Biss mindestens 12 Monate zurückliegt und der Hund oder die Katze nicht eingegangen ist
eine Impfung im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens sechs Monaten mindestens 60 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens zwölf Monate zurückliegt
eine Impfung im Falle einer Wiederholungsimpfung jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden ist, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt
dem Hund oder der Katze anlässlich der Tollwut-Impfaktion gegen Füchse zweimal je drei Impfköder unter Anwesenheit von zwei Zeugen verabreicht wurden
der Hund der Rasse Deutsch Kurzhaar angehört und seit mindestens zehn Generationen auf Tollwut-Resistenz gezüchtet wurde (Vorlage der Ahnentafel)