Welche Aussage ist falsch? Die Jagdbehörde kann ganz oder teilweise für befriedet erklären

A

öffentliche Anlagen

B

Friedhöfe

D

vollständig eingefriedete Grundflächen, die durch Einzäunung oder auf andere Weise gegen den Zutritt von Menschen abgeschlossen und deren Eingänge absperrbar sind und keine Einsprünge besitzen

E

geschlossene Gewässer im Sinne des Fischereirechts einschließlich der darin liegenden Inseln im Einvernehmen mit der unteren Fischereibehörde