Welche Aussage ist falsch? Die Jagdbehörde kann ganz oder teilweise für befriedet erklären
öffentliche Anlagen
Friedhöfe
Naturschutzgebiete
vollständig eingefriedete Grundflächen, die durch Einzäunung oder auf andere Weise gegen den Zutritt von Menschen abgeschlossen und deren Eingänge absperrbar sind und keine Einsprünge besitzen
geschlossene Gewässer im Sinne des Fischereirechts einschließlich der darin liegenden Inseln im Einvernehmen mit der unteren Fischereibehörde