Als Erlaubnis zum Erwerb einer Kurzwaffe benötigt auch der Inhaber eines Jahresjagdscheines grundsätzlich eine WBK mit Voreintrag. Diese Erwerbserlaubnis gilt für die Dauer von

A

1 Woche

B

2 Wochen

C

1 Monat

D

3 Monaten

E

1 Jahr