Welche Aussage über das Jagdrecht ist falsch?
Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu
das Jagdrecht kann als selbständiges dingliches Recht nicht begründet werden
auf Flächen, an denen kein Eigentum begründet ist, steht das Jagdrecht den Ländern zu
das Jagdrecht kann in Deutschland im Lizenzsystem ausgeübt werden
das Jagdrecht darf nur in Jagdbezirken nach Maßgabe der §§ 4 ff. BJG ausgeübt werden