Welche Aussage über das Jagdrecht ist falsch?

A

Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu

B

das Jagdrecht kann als selbständiges dingliches Recht nicht begründet werden

C

auf Flächen, an denen kein Eigentum begründet ist, steht das Jagdrecht den Ländern zu

D

das Jagdrecht kann in Deutschland im Lizenzsystem ausgeübt werden

E

das Jagdrecht darf nur in Jagdbezirken nach Maßgabe der §§ 4 ff. BJG ausgeübt werden