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Welche Aussage über die Jagderlaubnis ist falsch?
A
Ein Miteigentümer eines Eigenjagdbezirkes kann ohne die Mitwirkung der anderen Miteigentümer eine Jagderlaubnis erteilen und zurücknehmen
B
der Jagdgast ist nicht Jagdausübungsberechtigter im Sinne jagdrechtlicher Bestimmungen
C
angestellte Jäger bedürfen keiner Jagderlaubnis, soweit sie im Rahmen ihres Anstellungsvertrages zur Jagdausübung berechtigt sind
D
Jagdaufseher bedürfen keiner Jagderlaubnis, soweit sie im Rahmen ihres Anstellungsvertrages zur Jagdausübung berechtigt sind
E
angestellte Jäger und Jagdaufseher sind bei der Ermittlung der zulässigen Höchstzahl der Erlaubnisscheine nicht zu berücksichtigen, soweit sie im Rahmen ihres Anstellungsvertrages zur Jagdausübung berechtigt sind